Standards

  • Grundlage der Familienpatenschaften ist das Recht der Familien auf Unterstützung der Erziehungsleistung nach § 16 SGB VIII und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
  • Zu Beginn der Patenschaft findet zwischen der Familie und den Koordinatorinnen eine Auftragsklärung über Inhalt, Zeitrahmen und Umfang der Aktivitäten statt.
  • Eine Grundvoraussetzung des Zusammenwirkens ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bedingungen.
  • Entsprechend dem Wunsch der Familie und deren Situation wird mit ihr eine passgenaue Unterstützung erarbeitet. Dabei steht das Wohl der Kinder immer eindeutig im Vordergrund.
  • Zusammen mit einer geeigneten Familienpatin/einem geeigneten Familienpaten macht sich die Koordinatorin auf den Weg zur Familie, um die neue Unterstützung vorzustellen und zu installieren.
  • Regelmäßige Gespräche sowohl zwischen den Familienpatinnen und -paten und den Familien als auch zwischen den Familienpatinnen und -paten und den Koordinatorinnen über den Verlauf und die Entwicklung der Patenschaft mit der Familie sichern deren Erfolg und ermöglichen eine schnelle Reaktion auf akute Veränderungen.


Die Reflexion der Arbeit in regelmäßigen, festen Teams und die Weiterbildung zu spezifischen Themen sind Qualität sichernde Maßnahmen und eröffnen den Familienpatinnen und -paten immer neue Blickwinkel.

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